Umleitung durch Quirla

Aktuelles

20.11.2023

Hier eine andere Möglichkeit der Umleitung, wenns in beide Richtungen durch Quirla gehen soll. Größtes Problem ist nach wie vor der Mühlenweg. Der Weg ist 3m breit. Um diesen Weg befahrbar zu machen, müssten die Bankette rechts und links vor der Nutzung verbreitert bzw. erneuert werden, nebst Einvernehmen mit den Anliegern von Kastanie bis Altenburger Hof.

14.11.2023

Beratung Verkehrsführung Quirla

Teilnehmer:

Herr Schumacher, Frau Schütze, Herr Hempel, Frau Rode, Frau Thieß, Frau Taubig, Frau Höltge, Herr Engel, Herr Schüßler, Herr Kusch

Herr Kusch: Der Ortsteilrat Quirla spricht sich für eine Variante mit einer Fahrspur durch Quirla und entgegengesetzte Richtung über Ulrichswalde aus. Alternativ Umleitung wie bisher. Gründe: Mühlenweg zu schmal, Nutzung der Gartenwege in Bezug auf Gartenwasserleitungen etc. eher schwierig.

Mehrheitliche Aussage der Anwesenden (Ordnungsamt Eisenberg, ZWA, Stadt Stadtroda, VTU): Es bleibt im Augenblick keine andere Wahl, als den Versuch zu unternehmen, den Verkehr in beide Richtungen durch Quirla zu leiten.

Ampelverkehr sollte möglichst vermieden werden.

Mitte Sperlingsberg: Durchfahrt Verboten-Schilder möglichst mit Umleitung oder Richtungspfeil ersetzen.

Abzweig Kreisstraße/Im Dorfe: hier auch möglichst Umleitungsschilder.

Heckenweg/Abzweig Sperlingsberg: hier auch möglichst Richtungspfeil bzw. Umleitungsschild

Busverkehr muss in beide Richtungen frei sein! Also Ortseingang Quirla aus Richtung Möckern über Kreisstraße bis Altenburger Hof bzw. Brunnen und zurück.

JES: Bus fährt ab 18.12.23 hin und zurück über Ulrichswalde. Die Strecke SRO – Landesstraße – Ortsdurchfahrt wird von der JES nicht verwendet.

Mühlenweg, Kastanie bis FFW:

Enge Fahrspur, Rechts und Links direkt angrenzend Privatgrundstücke. Ohne Einvernehmen mit Anliegern müsste hier eine Ampel installiert werden, was jedoch schwierig ist. Im Falle einer Ampel (Länge ca. 150m) würde sich der Wartebereich vor Wohnhäusern befinden und die Zufahrt zur Feuerwehr wäre eingeschränkt.   

Erster Versuch sollte ohne Ampel erfolgen. Wenn sich hier Probleme auftun, dann Ampel.

Kein flächendeckendes Parkverbot bzw. Halteverbot.

Mühlenweg und genutzte Randbereiche werden nach der Sondernutzung (Ortsdurchfahrt) wieder in Ordnung gebracht.

2023.11.02

Ortsteilratssitzung Quirla

Ergebnis:

Es ergaben sich im Verlauf der Beratung 3 Versionen, welche der Ortsteilrat (mehrheitlich) bewertete und eine Rangfolge festlegte.

Erste Version:

Einbahnstraße vom Gartenweg (Anschluss Hauptstraße) bis Anschluss Mühlenweg (Kurve am südlichen Rodeland) Das würde bedeuten, dass der Anlieger bzw. Individualverkehr nur in eine Richtung durch Quirla fährt. Also von SRO Richtung Gera. Wer in Richtung SRO möchte, muss wie bisher über Ulrichswalde fahren. Die Anlieger der beiden Gartenwege könnten in dem Falle Ihre Grundstücke nur über Stadtroda anfahren. Der Mühlenweg ab Kurve Rodeland bis zum Anschluss Hauptstraße (wenn dann fertig), wäre für den Verkehr gesperrt (Außer Bus, Werkstatt + Baustofflager und Baufahrzeuge)

Zweite Version

Die Umleitung bleibt auch nach Baubeginn im Frühjahr so wie heute, also keine Durchfahrt durch Quirla. Das würde bedeuten, dass beide untere Gartenwege an der Seite der Hauptstraße in beide Richtungen gesperrt sind. Wenn dann der Mühlenweg fertig ist, müsste dieser auch in beide Richtungen gesperrt werden (außer Baufahrzeuge, Werkstatt + Baustofflager und gegebenenfalls Bus).

Dritte Version

Ähnlich wie auf der Skizze und im nachfolgenden Text beschrieben. Jeder kommt an sein Grundstück und die Strecke nach und von SRO ist befahrbar. Im Dorf Einbahnstraßenverkehr, um den Begegnungsverkehr zu vermeiden.

Grundlegende Anforderungen bei dieser Version:

Zone 30 im gesamten Ort

Die Straßen sind eng. Zudem münden die Hauseingänge teilweise direkt auf der Straße und es gibt Fußgängerverkehr auf allen Straßen. Gehwege sind nur teilweise vorhanden. Im Zentrum (Altenburger Hof) befindet sich die Haltestelle der Schulbusse. In Ermangelung einer ordentlichen Bushaltestelle stehen hier früh und nachmittags die Kinder im Kreuzungsbereich herum.

Durchfahrt verboten (Anlieger frei) an allen Straßenzugängen, welche zwangsläufig durch Quirla führen.

Die Nutzung der Ortsstraßen ist nicht möglich für einen „normalen“ Durchgangsverkehr. Die Belastung der Anwohner muss so gering wie möglich gehalten werden. Der überregionale Verkehr muss also abgehalten werden, hier durchzufahren. Mit der Polizei muss jedoch geklärt werden, dass auch durchfahrende KFZ (z.B. SRO nach Gera etc.) im Sinne dieser Durchfahrt Anlieger sind. Die Durchfahrt durch Quirla sollte nicht in den Medien (OTZ, MDR etc.) öffentlich gemacht werden.

Die derzeitige offizielle Umleitung muss aktiv bleiben und öffentlich kommuniziert werden!

Durchfahrt nur für KFZ bis 3,5t – Ausnahme Schulbus und Anlieferverkehr über Abzweig Kreisstraße

Erläuterung:

Ausweichplätze bei Gegenverkehr am Mühlenweg.

  • An der Einfahrt Baustofflager
  • An der Einfahrt zum Sportplatz
  • Im Bereich Lagerhalle

Grundstücksnutzung muss geklärt werden

Dunkelgrün:

möglichst nur eine Richtung. Einbahnstraße jedoch nicht möglich, da hier große landwirtschaftliche Fahrzeuge in beide Richtungen durchmüssen.

Orange:

PKW etc. aus Richtung SRO. Ab Altenburger Hof Einbahnstraßenregelung, da Straßen für Begegnungsverkehr zu schmal und zudem Fußgänger etc. unterwegs.

Blau:

Schulbus, wenn Mühlenweg (Hauptstraße bis Hochbehälter) fertig gebaut ist, jedoch in Abhängigkeit von der Durchlassfähigkeit auf dem Mühlenweg bis Altenburger Hof (Begegnungsverkehr)

Hellgrün:

KFZ etc. aus Richtung Gera. Ab Abzweig Kreisstraße (Brunnen bis Altenburger Hof) möglichst in eine Richtung. Einbahnstraße hier jedoch nicht möglich wegen Zulieferverkehr Gewerbe auf Mühlenweg. Die kommen sonst nirgends wieder raus.

Weitere, mit der Verkehrsführung zusammenhängende Anforderungen:

Herstellung Parkplatz auf dem Sportplatz inklusive Zufahrt vom Mühlenweg

Der Parkplatz sowie dessen Zufahrt sollte in einer Weise befestigt werden, welche einen Rückbau nicht zwangsläufig nötig macht. (Schottertragschicht). Die Einfahrt zum Sportplatz ab Mühlenweg so breit wie möglich, um einen Ausweichplatz bei Begegnungsverkehr zu haben.

Befestigung und Herstellung Planum auf beiden Gartenwegen sowie Abzweig unterer Gartenweg bis Anschluss Mühlenweg

Es müssen beide Wege befahrbar gemacht werden. Der mittlere Gartenweg muss zu diesem Zweck entästet werden.

Prüfen der Bankette Mühlenweg und gegebenenfalls Ausbesserung bzw. Erneuerung

Wenn der Mühlenweg ohne Ampel befahren werden soll, wird ein teilweises Ausweichen auf die Bankette nicht ausbleiben! Hier müssen die Bankette vor der Inbetriebnahme der inoffiziellen Umleitung in Ordnung gebracht bzw. verbreitert sowie im Verlauf regelmäßig geprüft werden.

Sicherung von Verrohrung und Gartenwasserleitungen auf den Gartenwegen

Eine alte, jedoch funktionierende Verrohrung der Gräben längs des unteren Gartenweges könnte bei der Befestigung des Weges bzw. dem höheren Verkehrsaufkommen zu Schaden kommen. Hier muss sichergestellt sein, dass die Beseitigung eventueller Schäden im Bauteil NULL aufgefangen wird. Selbige Regelung für die alten Gartenwasserleitungen (nicht im Bestand der ZWA) auf beiden Gartenwegen. Die Querverrohrung an den Südenden der Gartenwege muss vor einer Freigabe des Weges geprüft werden..

Ausbesserung von Schlaglöchern, Straßenschäden etc.

Auf der inoffiziellen Umleitungsstrecke durch Quirla müssen Straßenschäden wie Schlaglöcher oder defekte Straßeneinläufe vor der Inbetriebnahme der inoffiziellen Umleitung in einen befahrbaren Zustand gebracht werden. Eventuelle Schäden während der Nutzungszeit müssen zeitnahe behoben werden. 

Engstelle Mühlenweg Kastanie bis Waage

Neben der Straße beginnen direkt die Privatgrundstücke. Eine temporäre Nutzung ist hier (zumindest aus gegenwärtiger Sicht) nicht erwünscht. Gegebenenfalls müsste auf diesem kleinen Stück eine Ampel stehen.

Bitte Ideen, oder auch Probleme durch örtliche Gegebenheiten, Anlieferverkehr etc. an post@quirla.de oder per WhatsApp an die 01727531204.

Die Umleitung oder auch nicht würde vom Frühjahr (Baubeginn) bis Ende 2024 gelten. Wie die Straßenführung erfolgt, legt letztendlich das Ordnungsamt Eisenberg in Absprache mit Auftraggebern und Bauunternehmen fest. Wir werden den Beteiligten unsere Meinung darlegen.