26.05.2023
Am 12. Juni, 13:00 Uhr soll es so weit sein. Die Straße zwischen Stadtroda und Quirla wird voll gesperrt.
Die Ersatzhaltestelle in Quirla für die Buslinien 470 und 471 wird die Wendeschleife neben der Tankstelle sein (bei den Glascontainern). Busfahrpläne am Ende dieser Info.
Der Bürgerbus wird weiterhin Quirla, Bollberg etc. anfahren. Jedoch nur bei Bedarf. Auch hier findest Du den Fahrplan am Ende dieser Info. Der Bedarf ist min. einen Tag vorher in Stadtroda anzumelden: Tel: 036428-44124. In diesem Zusammenhang möchten wir darüber informieren, dass das „Unternehmen“ Bürgerbus freiwillige Fahrer sucht. Also fahrtüchtige Rentner, welche Spaß an dieser Serviceleisung für unsere älteren Bürger hätten. Bitte bei Interesse einfach bei mir melden: post@quirla.de oder 01727531204.
Um den Schulbusverkehr zu sichern, wird im Bereich der Hohle in Ullrichswalde von jeweils 06:30 bis 08:00 Uhr eine Ampel aktiv sein (nicht in den Ferien). Nach der Schule fährt der Schulbus über die Tälerdörfer zurück nach Quirla / Dorna.
Im Zeitraum des ersten Teilabschnittes kann leider nur der Schulbus verkehren. Als Alternative steht Dienstag und Donnerstag bei Bedarf der Bürgerbus zur Verfügung. Ab dem Zeitpunkt, wenn die Straße zwischen Stadtroda und Quirla über die Nebenstraßen in Quirla für den Bus befahrbar wird, ändert sich der Fahrplan. Es werden dann neben den Schulbussen weitere Busverbindungen bestehen. Das könnte je nach Baufortschritt bereits ab November 2023 so sein.
Für Ortskundige bzw. Bürger aus Quirla/Dorna und Stadtroda, welche mit PKW unterwegs sind, wird vorerst der kürzeste Weg über Ullrichswalde führen.
Wer diesen Weg nimmt, sollte bitte in Quirla die Kreisstraße nutzen. Am Heckenweg in Quirla (nur zugelassen für landwirtschaftliche Fahrzege) wird es erbarmungslos Strafmandate geben.
Im Weiteren ist die Baumaßnahme wie folgt geplant:
Der erste Teilabschnitt, welcher am 12. Juni startet, reicht bis zum Ortseingangsschild Quirla und sollte so Ende November 2023 fertig sein. Je nach Witterung wird dann direkt weitergebaut. Ist die Straße von Stadtroda bis Ortseingang Quirla provisorisch verschlossen (wenn alles gut geht –> Ende November), kann (hoffentlich) für Anlieger und den Busverkehr die Straße nach Stadtroda wieder genutzt werden. Dafür muss dann der untere Weg im Rodeland oder/und der Mühlenweg herhalten. Ist es der Rodelandweg, wird dieser natürlich ein wenig breiter und besser befestigt. Die offizielle Umleitung über die Tälerdörfer bleibt natürlich bestehen!
Der zweite Teilanschnitt reicht bis hinter den Abzweig Dorna und soll bis Ende 2024 fertig sein. Da es hier ganz sicher zu Behinderungen bei der Ausfahrt aus den Grundstücken kommt, wird der Parkplatz auf dem Sportplatz Quirla befestigt. Hier könnten dann im Falle des Falles die Autos abgestellt werden.
Der zweite Bauabschnitt vom Abzweig Dorna bis Autobahnauffahrt soll im Jahr 2025 gebaut werden.
Anfragen, Vorschläge, Meldungen über gravierende Störungen bitte einfach per Email an: post@quirla.de oder per WhatsApp an die Rufnummer: 01727531204
PS.
für Stadtrodaer, welche östlich von Quirla arbeiten oder die Autobahn Richtung Osten benötigen, wird es ein mehr oder weniger großer Umweg sein. Für viele Gewerbetreibende wird es schwer, da der Durchgangsverkehr fehlt, die Belieferung mit Baustoffen teurer wird, ein Teil der potentiellen Kundschaft vielleicht andere Quellen sucht. Hilfreich wäre es, wenn der Betreiber der Autobahn zum Einlenken gebracht und die Autobahnzufahrt Podelsatz auf beiden Seiten geöffnet wird. Einen wirklichen Grund dagegen kann es nicht geben. Wenn die Spuren zu kurz sind, dann muss halt währen der Bauzeit die Geschwindigkeit auf z.B. 80kmh gesenkt werden. Es kann nicht sein, dass Unternehmen wie auch Bürger etc. 3 Jahre lang große Umwege fahren müssen, weil irgendeine Zeile der STVO dagegen spricht, diese Auffahrt zu öffnen.
Der Verkehr, welcher sich bereits ab Juni durch die sogenannten „Schleichwege“ schlängelt, muss je nach Aufkommen sehr Zeitnahe in einer Art reguliert werden, dass der überörtliche Durchgangsverkehr hier möglichst ausgeschlossen wird. Soll heißen, im günstigsten Falle nur von Bürgern mit berechtigtem Anliegen genutzt werden kann. Also z.B. durch Arbeitsort, Wohnort, Termine in Einrichtungen des Gesundheitswesens etc. definiert. Wie auch immer, es wird sehr schwer. Nicht nur für Gewerbetreibende, sondern für alle Bürger.






