Abwasser

01.01.2022

Das Abwasserbeseitigungskonzept ZWA ist geändert. Nunmehr ist für Quirla eine zentrale Abwasserversorgung festgeschrieben. Wann hier jedoch begonnen wird, ist bisher noch nicht ganz klar. Nach einigen Verschiebungen gilt im Augenblick das Jahr 2023 als Starttermin. Probleme meldet im Augenblick der ZWA. Nach dessen Darstellung rückt Erfurt nicht die benötigten Fördermittel raus.

11.03.2020

Die aktuellen Sanierungsanordnungen des ZWA setzen (in der Regel) eine Frist für den Bau der Kleinkläranlagen bis 30. Juni 2020. Laut neuer Information vom ZWA wird es im März 2020 eine Verbandsversammlung geben, auf welcher das Abwasserbeseitigungskonzept neu beraten wird. Nach dieser Versammlung werden wir über den weiteren Verlauf in Kenntnis gesetzt. Also bitte Abwarten und Tee trinken. In Bezug auf die Direkteinleiter gibt es bisher leider von der Unteren Wasserbehörde keine verwertbare Rückantwort.

06.11.2019

Es ist zwar noch nirgends offiziell verkündet, jedoch ist es sehr wahrscheinlich, dass Quirla zentral an das Abwassernetz Stadtroda angeschlossen wird. Start ist vermutlich im Mai 2021, wenn der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrt (Landesstraße) beginnt. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch Abwasserrohre bis nach Stadtroda verlegt und die Anlieger der Hauptstraße (Quirlaer Str.) angeschlossen. Das Netz wird so ausgebaut, dass es später auch für den gesamten Ort reicht. So ist es zum Beispiel sehr wahrscheinlich, dass kurz nach Fertigstellung der Landesstraße (ca. Mai 2023), die Kreisstraße vom Brunnen bis Ortsausgang Möckern grundhaft erneuert wird.

10.05.2019

Das neue Wassergesetz ist am 10.05.2019 im Thüringer Landtag verabschiedet worden. (Ja: 44, Nein 29, Enthaltungen: keine). Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen (Linke, SPD, Grüne). Die Gegenstimmen kamen von der CDU und der AfD. Ein Änderungsantrag der AfD (Anlage), der in Zusammenarbeit mit der Bürgerallianz erarbeitet wurde, fand keine Mehrheit (Zustimmung nur durch die AfD).
Jetzt müssen alle Orte (Siedlungsgebiete) mit mehr als 200 Einwohnern (Stand 2035) an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden. Für alle anderen Orte wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgeschrieben. KKA dürfen danach nur beauftragt werden, wenn für eine zentrale Abwasserentsorgung ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht und wenn keine wasserwirtschaftlichen Gründe entgegen stehen.
Die Zweckverbände haben 18 Monate Zeit, neue Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) zu erarbeiten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest in Quirla eine zentrale Abwasserbeseitigung in Erwägung gezogen wird, ist nunmehr sehr hoch geworden. Auf dieser Basis rate ich dazu, keine Einzelanlagen mehr zu bauen.

Dankeschön all jenen, welche sich für diese Lösung eingesetzt haben. Ohne solche Querulanten wie uns wäre es nicht zu solch einem Gesetz gekommen.

29.01.2019

Aktuell wird die zweite schriftliche Anhörung bezüglich des neuen Wassergesetzes durchgeführt. Was die kleineren Ortsteile und Ortschaften interessieren dürfte: es wird noch immer von einer Mindestzahl von 200 Einwohnern (vorher 50) für eine zentrale Lösung gesprochen.

08.11.2018

Heute wurde auf der Verbandsversammlung des ZWA Holzland beschlossen, die Sanierungsanordnungen sowie deren Durchsetzung bis zum 30.06.2020 zu verschieben. Grund ist die Novelle des Wassergesetzes, welche wahrscheinlich erst 2019 in Kraft treten wird und möglicherweise Änderungen an den Abwasserbeseitigungskonzepten der Zweckverbände erforderlich macht.

17.08.2018

Seit geraumer Zeit verfolgt uns das leidige Thema Kleinkläranlagen.
Unser Landrat Herr Heller äußert in der OTZ vom 17. Juli 2018 unter der Überschrift „Für mehr Klarheit in den kleinen Orten“, dass eine Solidargemeinschaft auch für kleine Orte nötig sei und erwähnt dazu:

„Über das Konzept der Abwasserbeseitigung, seine Umsetzung und gegebenenfalls Änderungen daran entscheidet aber allein die Gemeinschaft der Bürgermeister in den Zweckverbänden, niemand sonst“.

Der ZWA wird das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) jedoch nicht ohne Zwang ändern, da bei der Mehrheit seiner Mitglieder (bereits zentral angeschlossene Ortschaften) gar kein Interesse dazu besteht (Finanzierungsaspekte seien hier mal außer Betracht gelassen). Zudem fordert Herr Heller die Behörden auf:

„Die Behörde muss geltendes Recht umsetzen und nicht die Vorstellungen eventueller künftiger Gesetze“.

Da ist es nicht verwunderlich, dass die untere Wasserbehörde in Eisenberg, zuständig für die Direkteinleiter, unabhängig von anstehenden Gesetzesänderungen im Wassergesetz (oder gerade deshalb?) versuchen wird, die Betroffenen Ihre Kleinkläranlagen (KKA) möglichst sofort sanieren zu lassen.
Es gibt also nach wie vor keine Klarheit Bereich der ZWA, vor allem keine Klarheit für die kleinen Orte! Diese Klarheit kann nur durch das neue Wassergesetz geschaffen werden. Im Interesse der Bürger sollte hier doch einfach mal der Wahlkampf nach hinten geschoben, und die Fertigstellung dieses Gesetzes auch von der Opposition unterstützt werden.

Folgend der Antrag an die untere Wasserbehörde in Eisenberg auf Aussetzung der Sanierungsfrist, in welchem näher auf verschiedene Aspekte eingegangen wird.

17.08.2018

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Umweltamt / Wasserbehörde
Schlossgasse 17
07607 Eisenberg

Antrag auf das Aussetzen oder Verschieben der Sanierungsfristen für Kleinkläranlagen in der Ortslage Quirla

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 09.03.2017 führte die Gemeinde Quirla gemeinsam mit dem ZWA in Ihrem Haus ein Gespräch über die Option einer zentralen Abwasserlösung für Quirla. Um einer Vorplanung die nötige Zeit zu geben, wurde die Sanierungsfrist auf Ende 2018 verschoben. Nunmehr haben sich in der Zwischenzeit Sachverhalte ergeben, welche aus Sicht der Gemeinde Quirla ein nochmaliges Verschieben bzw. die Aussetzung erfordern.

Gründe:
1.
Nach wie vor steht die Sanierung der Landesstraße in der Ortslage Quirla an. Durch die Dichte des Verkehrs ist auch hier eine aufwendige Wasserbehandlung nötig. Derzeit fließt das Wasser der Landesstraße unbehandelt in die Nosse. Zur Behandlung des Oberflächenwassers muss entweder in Quirla eine entsprechende technische Einrichtung errichtet werden oder der Anschluss an die Kläranlage Stadtroda erfolgen. Die Komplexität dieser Baumaßnahme und damit auch die Option eines Anschlusses der Ortslage Quirla hat das Straßenbauamt und den ZWA dazu veranlasst, die Novelle des Wassergesetzes abzuwarten, um der Planung von Wasser- und Abwasseranlagen und damit auch des Straßenbauprojektes eine solide Grundlage zu geben. Die genannte Baumaßnahme wurde auf 2020 verschoben. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Sanierungsfristen auf den 31.12.2020 zu verschieben.
2.
Ein Variantenvergleich der oberen Wasserbehörde steht in Bezug auf Quirla dem gegenwärtigen ABK und damit der Sanierung jeder einzelnen Kläranlage entgegen. Mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 08.08.2016 wurde die Bestätigung versagt, dass die zukünftigen Investitionen im Abwasserbereich des ZWA den Belangen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in besonderer Weise Rechnung tragen. Dies betrifft auch insbesondere die ABK-Regelungen des ZWA für die Gemeinde Quirla. Gegen diesen Bescheid klagte der ZWA. Das zwischenzeitliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera ist nicht rechtskräftig geworden, da das TLVwA in Berufung gegangen ist. Der Variantenvergleich schließt auch die Direkteinleiter ein, welche im Falle einer zentralen Lösung über die ZWA-Anlagen angeschlossen würden. Das Erzwingen der Sanierung jeder einzelnen Kläranlage in Quirla widerspricht somit bis zu einem rechtskräftigen Urteil dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, da jede KKA die Kosten einer vom TLVwA präferierten zentralen Lösung erhöht. Aus diesem Grunde sind die Sanierungstermine bis zu einem rechtskräftigen Urteil auszusetzen oder ersatzweise bis zum 31.12.2020 zu verschieben.
3.
Ab August 2017 wurde die Ausreichung von Fördermitteln für die Sanierung von Kleinkläranlagen in Quirla im Zusammenhang mit dem oben genannten Rechtsstreit ausgesetzt. Hier wird vom Thüringer Umweltministerium und der Aufbaubank nicht nach Anschlussart bzw. Direkteinleiter oder Teileinleiter unterschieden. Es gibt keine Fördermittel. Vor wenigen Tagen wurde vom Landtag die Einzelförderung für die Sanierung von KKA angehoben und auch die Förderung von Gruppenlösungen erweitert. Fördermittel stellt das Land in ausreichender Höhe zur Verfügung, nur leider nach wie vor für Quirla nicht. Grund ist auch hier die Verwehrung der Bestätigung durch das TLVwA, dass die zukünftigen Investitionen im Abwasserbereich des ZWA den Belangen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in besonderer Weise Rechnung tragen. Die Durchsetzung von Sanierungen von KKA in Quirla stellt in diesem Zusammenhang eine unbegründete Ungleichbehandlung dar. Bis zu einer Klarstellung und Ermöglichung der Förderung von Sanierungen der KKA in Quirla empfiehlt es sich, die Sanierungstermine auszusetzen oder ersatzweise bis zum 31.12.2020 zu verschieben.
4.
Am 31. September 2017 wurde vom Thüringer Landtag ein Moratorium für das vorläufige Aussetzen der Sanierungsanordnungen beschlossen. Am 15.05.2018 wurde vom Kabinett die Novelle des Wassergesetzes an den Landtag weitergeleitet und ein Abwasserpakt zwischen TMUEN und dem GStB Thüringen unterzeichnet. Am 28. August 2018 findet die Anhörung beim Umweltausschuss des Landtages statt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Novelle des Wassergesetzes Anfang 2019 beschlossen wird und darin Regelungen für den zentralen Anschluss von Ortschaften größer als 200 Einwohner enthalten sein werden. Dass im Augenblick geltendes Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) nicht außer Kraft gesetzt werden kann, liegt auf der Hand. Der mit dem Moratorium gezeigte politische Wille des Landtages sollte jedoch den zuständigen Behörden den nötigen Anlass geben, im Rahmen des geltenden Rechtes die Sanierungsfristen an gegebene besondere Umstände, wie die oben geschilderten Umstände in Quirla, anzupassen oder aber zu verschieben, um dem Gesetzgeber die nötige Zeit zu geben. Eine Aussetzung aufgrund besonderer Umstände oder das nochmalige Verschieben der Sanierungsfristen widerspricht nicht geltendem übergeordneten Recht. Die Umstellung auf vollbiologische Klärung soll laut Gesetzgeber in einer angemessenen Frist vollzogen sein. Laut EU ist das Jahr 2027 vorgegeben, in Thüringen wird das Jahr 2030 für das Erreichen der Zielstellung genannt. In jedem Fall nicht Ende 2018!

Hiermit beantrage ich, stellvertretend für die Gemeinde Quirla und die betroffenen Haushalte, die Sanierungsfristen für die Direkteinleiter in Quirla gebührenfrei zu verschieben oder vorläufig auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Kusch
Bürgermeister

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Moratorium

Abwasserpakt TMUEN-GStB