Ab sofort könnt Ihr Anträge für die Corona-Soforthilfe stellen. Die Soforthilfe ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dieser ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
max. 5.000 € bei bis zu 5 Beschäftigten,
max. 10.000 € bei 6 bis 10 Beschäftigten,
max. 20.000 € bei 11 bis 25 Beschäftigten bzw.
max. 30.000 € bei 26 bis 50 Beschäftigten.
bzw. 9.000 EUR für 1 bis 5 und 15.000 EUR für 6 bis 10 Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) eines zu erwartenden Bundesprogramms (angekündigt). Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Das dazugehörige Formular sowie die De-Minimis-Erklärung ist ganz unten zum Download zu finden.
Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Thüringen haben.
Alle weiteren Informationen findest Du unter:
www.gera.ihk.de/gruendung-wachstum-sicherung-channel/unternehmensfestigung-sicherung/soforthilfe-corona-4741458 oder
https://www.hwk-gera.de/artikel/corona-infos-fuer-betriebe-mitarbeiter-und-azubis-5,0,542.html
Die Anträge können postalisch oder per E-Mail bei der Thüringer Aufbaubank oder bei der für Dich zuständigen Kammer eingereicht werden.
Thüringer Aufbaubank
postalisch an:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistrasse 9,
99084 Erfurt
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera:
soforthilfe-corona@gera.ihk.de
oder postalisch an:
IHK Ostthüringen zu Gera
Kennwort „Soforthilfe“,
Gaswerkstr. 23,
07546 Gera
Handwerkskammer für Ostthüringen
soforthilfe-corona@hwk-gera.de
oder postalisch an:
Handwerkskammer für Ostthüringen,
Kennwort „Soforthilfe“,
Handwerkstraße 5,
07545 Gera
Fragen zur Soforthilfe richte bitte an die jeweiligen Institutionen.
Anbei die Formulare zum Download und Ausfüllen: