Dorferneuerung 2023 – 2026
Quirla und Dorna sind als Dorfregion Zeitzgrund in das Programm zur Förderung der Dorferneuerung aufgenommen worden. Die Dorfregion ist von 2022 bis 2026 Förderschwerpunkt.
ZIEL DER DORFENTWICKLUNG
Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse sowie der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz. Leerstehende Gebäude und Brachflächen sollen einer neuen Nutzung zugeführt, Baulücken geschlossen, modernisierungsbedürftige Gebäude saniert und Defizite in den Ortskernen behoben werden. Förderfähig sind insbesondere Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regional- typischer Bauweise und Material, ferner die orts- und regionaltypische Gestaltung von Einfriedungen, Hof- und Grünflächen. Das Konzept ist hier einzusehen:
https://www.stadtroda.de/seite/548785/gemeindliches-entwicklungskonzept-zeitzgrund.html
FÖRDERUNG/ZUSCHÜSSE
Bis zu 35 % Zuschuss pro Objekt für natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts für Vorhaben, die nachweislich zur dörflichen Entwicklung beitragen. Maximal 15.000 € Zuschuss für Vorhaben, die der Beseitigung gestalterischer und baulich-funktionaler Mängel dienen, können gefördert werden. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 7.500 € brutto betragen (Bagatellgrenze).
ANTRAGSVERFAHREN
Eine Beratung über die Fördermöglichkeiten, die Fördervoraussetzungen sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages erhältst Du vom betreuenden Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung Stadtroda. In der Regel wird es einen Vororttermin als Voraussetzung für eine Angebotseinholung und einen Termin zur Zusammenstellung und Unterschrift des Fördermittel-Antrags im Planungsbüro geben.
Diese Beratung ist für Dich kostenfrei und Voraussetzung für einen Förderantrag. Anträge können jeweils bis zum 15.01. (Stichtag) für das laufende Jahr gestellt werden. Mit den Anträgen sind neben weiteren Unterlagen für jedes Gewerk drei vergleichbare Kostenangebote einzureichen, Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen.
Die Zusammenstellung der Antragsunterlagen sollte also jeweils im Dezember des vorangehenden Jahres weitgehend abgeschlossen sein.
HINWEISE
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Mit der Maßnahmendurchführung darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Die Bereitstellung des Zuschusses wird mit dem Zuwendungsbescheid befristet. Ist die Umsetzung der Baumaßnahme bis zum Fristende nicht erfolgt, verfällt der Zuschuss für den Zuwendungsempfänger. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach
Fertigstellung und Prüfung der Maßnahme auf Basis der tatsächlich gezahlten Rechnungen, die Leistungen müssen somit vorfinanziert werden.
Ansprechpartner
- Stadt Stadtroda, Bauamt,
Straße des Friedens 17
07646 Stadtroda
Frau Thieß / Tel: 036428/441-35 / E-Mail: Bauamt at stadtroda.de
- Planungsbüro Metzner, Ignaczak und Partner
Heinrich-Knauf-Straße 3
07545 Gera
Herr Keller / Tel: 0365/8007684 / E-Mail: j.keller at mip-gera.de