Author: Robin Kusch

18.04.2017 Gemeinderatssitzung

Heute wurden die Beschlüsse zum 1. Haushaltsplan und Finanzplan aufgehoben und ein neuer Haushaltsplan beschlossen. Hauptursache der nötigen Aufhebung war die geplante Kreditaufnahme, hauptsächlich für die Erweiterung des Kindergartens, jedoch auch zur Sicherung der künftigen Vorhaben in den Jahren 2018 bis 2020. Der Kreditaufnahme wurde nicht stattgegeben, da die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Frage gestellt wurde. Die in Aussicht gestellte kleinere Kreditsumme würde unsere langfristigen Vorhaben gefährden, da dafür zuerst die gesamte Rücklage aufgebraucht werden müsste. Nunmehr beruht unser Haushalt auf der Genehmigung der Mittel für die Dorferneuerung. Das ist jedoch nicht alles. Innerhalb der nächsten Tage, um genau zu sein bis zum 26. April müssen alle erforderlichen Unterlagen beim Flurneuordnungsamt in Gera sein. Das stellt alle Beteiligten, die Untere Baubehörde, ZWA, Ingenieurbüro für Brandschutz, Planer und auch die Kommunalaufsicht vor einen ziemlichen Zeitdruck.
Weiterer Tagesordnungspunkt war die Frage der möglichen Eingemeindung nach Stadtroda. Hier wurde das Für- und Wieder diskutiert. Am Ende wurde festgelegt, noch einmal eine Bürgeranhörung in Form einer schriftlichen Befragung und nachfolgend eine Einwohnerversammlung abzuhalten.

18.04.2017 Gemeinderatssitzung

Heute wurden die Beschlüsse zum 1. Haushaltsplan und Finanzplan aufgehoben und ein neuer Haushaltsplan beschlossen. Hauptursache der nötigen Aufhebung war die geplante Kreditaufnahme, hauptsächlich für die Erweiterung des Kindergartens, jedoch auch zur Sicherung der künftigen Vorhaben in den Jahren 2018 bis 2020. Der Kreditaufnahme wurde nicht stattgegeben, da die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Frage gestellt wurde. Die in Aussicht gestellte kleinere Kreditsumme würde unsere langfristigen Vorhaben gefährden, da dafür zuerst die gesamte Rücklage aufgebraucht werden müsste. Nunmehr beruht unser Haushalt auf der Genehmigung der Mittel für die Dorferneuerung. Das ist jedoch nicht alles. Innerhalb der nächsten Tage, um genau zu sein bis zum 26. April müssen alle erforderlichen Unterlagen beim Flurneuordnungsamt in Gera sein. Das stellt alle Beteiligten, die Untere Baubehörde, ZWA, Ingenieurbüro für Brandschutz, Planer und auch die Kommunalaufsicht vor einen ziemlichen Zeitdruck.
Weiterer Tagesordnungspunkt war die Frage der möglichen Eingemeindung nach Stadtroda. Hier wurde das Für- und Wieder diskutiert. Am Ende wurde festgelegt, noch einmal eine Bürgeranhörung in Form einer schriftlichen Befragung und nachfolgend eine Einwohnerversammlung abzuhalten.

12.03.2017 Aktuelles

Sehr geehrte Bürger,

Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass unsere Gespräche mit ZWA und unterer Wasserbehörde insofern erfolgreich waren, dass der Fertigstellungstermin für die vollbiologischen Kleinkläranlagen für Quirla vorerst bis Ende 2018 verschoben wird. Nach schriftlichem Bescheid der unteren Wasserbehörde an die ZWA wird von dieser eine offizielle Information an jeden Anschlusspflichtigen versendet werden. Jene Bürger, welche als Direkteinleiter den Bescheid von der unteren Wasserbehörde bekommen haben, müssten bitte den Antrag zur Verschiebung des Termins bis Ende 2018 in den nächsten Tagen direkt an die untere Wasserbehörde stellen.

Grund der Verschiebung ist die Ermöglichung einer nochmaligen umfassenden Untersuchung der Optionen, Quirla bzw. einen Teil von Quirla an eine öffentliche Abwasserversorgung anzuschließen. Für Dorna gibt es diese Möglichkeit leider nicht. Danke für die Beharrlichkeit von unseren engagierten Bürgern welche mitgeholfen haben, dieses Thema wieder mit auf die Tagesordnung zubringen.

In Bezug auf Investitionen und andere geplante Maßnahmen können wir im Augenblick nicht sehr viel unternehmen, da unser Haushalt für das Jahr 2017 von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde. Auch die unumgänglichen Umbaumaßnahmen im Kindergarten müssen aus diesem Grunde noch warten. Hier werden wir in den nächsten Tagen und Wochen versuchen, Klarheit zu schaffen. Grund für die Ablehnung des Haushaltes ist die strikte Umsetzung von diversen Richtlinien, welche in dieser Form und Auslegung weder mir, noch der erfüllenden Gemeinde Stadtroda bewusst waren bzw. vom Innenministerium mit Schreiben vom 14. Februar 2017 an die Prüfungsorgane verschärft wurden.

Die im Stadtrodaer Anzeiger angekündigte öffentliche Gemeinderatssitzung am 14.03.2017 muss verschoben werden. Für die zu beratenden Sachverhalte fehlen bis zu diesem Termin noch die erforderlichen Grundlagen. Für Fragen zu aktuellen Themen stehe ich zu den Sprechzeiten oder auch telefonische zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister

01.02.2017 Anhörung der Gemeinden zur Erhöhung der Kreisumlage

Im Januar wurde vom Kreis eine Anhörung der Gemeinden zur geplanten Erhöhung der Kreisumlage durchgeführt. An dieser Stelle die Stellungnahme des Bürgermeisters:

Sehr geehrter Herr Landrat,

In unseren durchschnittlichen Hebesätzen für Grundsteuer und Gewerbesteuer liegen wir im Saale-Holzland-Kreis weit vorn. In unseren Ausgaben für Aufwandsentschädigungen liegen wir weit hinten. Wir haben weder exorbitante, freiwillige Ausgaben noch hohe Tilgungen zu leisten. Unsere Verschuldung wird trotz unserer geplanten Investitionen in 2017 weit unter dem Durchschnitt im Landkreis liegen. Unsere Kindergartengebühr ist mit 180,00€ zzgl. Essengeld eher hoch bemessen. Trotzdem würde es im Falle der Erhöhung der Kreisumlage schwierig werden, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

Ursachen:
Nehmen wir in Quirla die Summen der Ausgaben und Einnahmen aus Steuern, Umlagen, Löhnen, Gehältern und Kindergarten in den Jahren ab 2009 zur Hand, ist folgendes festzustellen: Ohne Hinzurechnung der Erhöhung von Kreis- und Schulumlage sowie der zusätzlichen Ausgaben für die jährliche Rechnungsprüfung bleibt der Wert für die Erledigung der Verwaltungsaufgaben unter dem Strich von 2009 bis 2017 konstant. Jegliche Mehraufwendungen in unserer Gemeinde für Löhne, Gehälter und Kindergarten wurden also durch die Anpassung in den Hebesätzen sowie Landeszuweisungen mehr oder weniger ausgeglichen. Das im Jahr 2017 entstehende Defizit im Vergleich zum Jahr 2009 in Höhe von 55.000,00€ und damit mehr als 10% unseres Verwaltungshaushaltes resultiert zu 85% aus der Erhöhung von Kreis- und Schulumlage seit 2009. Dazu kommt die Differenz in den Ausgaben für die Verwaltungsaufgaben, welche in den letzten Jahren auch nicht unbedingt günstiger geworden sind.
Aus meiner Sicht ist die Finanzierung von Gemeinden und Landkreisen in Thüringen seit vielen Jahren keiner seriösen Prüfung unterzogen wurden. Die Landkreise erhalten für Ihre Aufgaben zu wenig Geld vom Land und gleichen dieses Defizit mit Erhöhungen von Kreis- und Schulumlage aus.

Im Falle der Erhöhung der Kreisumlage ohne einen entsprechenden Ausgleich vom Land könnten wir grundsätzliche Pflichtaufgaben gar nicht oder nur noch ungenügend leisten. Da ich die Risiken und Kosten solcher erzwungenen Einschnitte nicht den Bürgern der Gemeinde Quirla aufbürden kann werde ich dem Gemeinderat vorschlagen müssen, Klage gegen diese Erhöhung einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Robin Kusch
Bürgermeister

21.02.2017 Gemeinderatssitzung

19:00 / Dorfgemeinschaftshaus

Ende Januar verteilte das Innenministerium ein Rundschreiben, welches die Gemeinden aufforderte, Ihre „Ehewünsche“ bezüglich der Gebietsreform bis zum 28. Februar zu beantragen. Sollte dieser Termin verpasst werden, käme man wahrscheinlich nicht mehr in das erste Reformgesetz zu Ende 2017 und müsste dann bis Ende 2018 warten. Das hätte zur Folge, dass auch die angepriesene Hochzeitsprämie erst im März 2019 ausgezahlt werden würde. Nun denn, einen Vertrag auszuarbeiten, die Gemeinde Quirla aufzulösen um sich einer Landgemeinde Stadtroda anzuschließen… und das alles innerhalb von 30 Tagen wäre ein sehr ambitioniertes und auch nicht demokratisch legitimiertes Vorhaben gewesen. Unsere jüngste Befragung in Quirla und die darauffolgende Einwohnerversammlung ergab nicht unbedingt ein Mandat für den Gemeinderat in eine bestimmte Richtung.

Wir hoffen auf Gäste aus dem Rathaus Stadtroda für unsere Diskussionsrunde zu diesem Thema. Was wäre also wenn? Was passiert mit FFW, KITA, Sportplatz und Waldschlösschen, was wird mit Vorhaben wie Radweg nach Mörsdorf. Woher will Stadtroda, selbst auf Bedarfszuweisungen angewiesen, das Geld nehmen?

 

Auf unserer letzten Gemeinderatssitzung wurde unser Haushalt für 2017 und der Finanzplan für die Folgejahre beschlossen. Um die vielen wichtigen Vorhaben in unserer Gemeinde bewältigen zu können wurde auch eine Kreditaufnahme, natürlich auf solider Basis beschlossen. Diese Basis haben wir alle gemeinsam durch die Erhöhung verschiedener Gebühren und auch durch die umfassende Absenkung der Aufwandsentschädigungen von Gemeinderat und Bürgermeister geschaffen. Nunmehr gibt es Vorbehalte durch die Kommunalaufsicht. Es stehen jedoch Entscheidungen an, welche nicht auf einen Genehmigung des Haushaltes warten können. Wenn wir z.B. die Ausschreibung für den Umbau der KITA starten, würden wir nicht ganz gesetzeskonform handeln, unserem Kindergarten jedoch eine Zukunft geben. Warten wir ab, könnte das das Ende des quirl´schen Kindergartens im August 2017, zumindest jedoch ganz sicher die Kündigung der Betreuung von 12 Kindern aus Quirla bedeuten.

Ein weiteres zu beschließendes Vorhaben ist die Umrüstung unserer Dorfbeleuchtung auf LED – Lämpchen. Der Betrag ist eingeplant, ob es Fördermittel gibt, ist noch nicht ganz klar. Jedoch spart die Gemeinde durch dieses Vorhaben pro Jahr einige Tausend Euro. Und diese Einsparung ist in dem Haushalt 2017 bereits eingerechnet. Auch hier wird der Beschluss haarig.

 

In Bezug auf mögliche Gruppenanlagen, teilzentrale Anlagen oder Ähnliches zur Abwasserversorgung gibt es im Augenblick noch kein Licht am Horizont. Das Thüringer Umweltministerium schiebt den Ball an die ZWA-Holzland weiter, die untere Wasserbehörde auch. Bei der ZWA gibt es jedoch seit vielen Jahren ein beschlossenes Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), welches für Quirla nur Kleinkläranlagen vorsieht. Um eine öffentlichen Anlage, vielleicht auch nur auf Teilabschnitten, zu errichten und dafür auch vorhandene Fördermittel beantragen zu können, müsste die ZWA ihr ABK für Quirla ändern. Für Gruppenkläranlagen bis 50 EW könnten auch Fördermittel beantragt werden. Hier gilt jedoch selbiges: wenn auf öffentlichem Raum, dann nur bei Änderung des ABK. Zu alldem kommt erschwerend hinzu, dass eine zentrale Anlage im ersten Augenblick für den Einzelnen teuer werden könnte, als eine Kleinkläranlage. Langfristig sieht das natürlich anders aus. (zur Info:  vom Gemeinderat wurde eine größere Anlage in Quirla wieder zur Diskussion gestellt, weil in 2018 die Landesstraße grundhaft ausgebaut werden soll und möglicherweise wenig später die Kreisstraße. Da dies im Durchschnitt nur alle 60 Jahre passiert, wäre es aus rationaler Sicht frevelhaft, nicht auch gleich eine Schmutzwasseranlage einzubauen, zudem der Einbau im Zuge der Straßenerneuerung sicher günstiger werden würde als üblich. Sieht man solch ein Vorhaben über einen Zeitraum z.B. von 10 Jahren, wäre es durchaus denkbar, einen Großteil von Quirla versorgen zu können.)

 

17.01.2017 Gemeinderatssitzung

19:00 / Dorfgemeinschaftshaus

Auf unserer Gemeinderatssitzung steht der Haushalt 2017 zur Diskussion und zum Beschluss. Die bestimmende Baumaßnahme 2017 wird die Erweiterung / Sanierung des Kindergartens sein. Einerseits besteht diese Notwendigkeit durch das Auslaufen des Sondernutzungsrechtes zu Ende 2017 und der langfristig steigenden Kinderzahl, andererseits jedoch auch durch die derzeit verbesserungswürdigen sanitären und räumlichen Bedingungen. Hierfür werden über die Dorferneuerung Fördermittel beantragt. Auch ein Kredit soll aufgenommen werden. Weiterhin ist die Errichtung der Kläranlagen für Kindergarten und Dorfgemeinschaftshaus notwendig. Die Errichtung dieser Anlagen ist in 2017 geplant, könnte sich jedoch verschieben, wenn sich die Möglichkeit einer Gruppenanlage im Zuge des Ausbaus der Landesstraße abzeichnet. Wird im Kreis ein Haushalt beschlossen, dann könnte in Dorna die 85m Schlackestrecke auf der Kreisstraße erneuert werden. So der Kreis handlungsfähig wird, ist auch der Breitbandanschluss für Quirla in Sicht. Die Eigenmittel dafür sind eingeplant. Für unserer Freiwillige Feuerwehr ist ein entsprechender Betrag für Technik eingeplant. Auch steht ein Betrag für die Umstellung unserer Straßenbeleuchtung auf LED zur Diskussion. Mit dieser Investition würden wir einerseits der Umwelt etwas Gutes tun und zudem unsere Energiekosten jährlich um ca. 2000,00€ verringern. Nach 5 Jahren würden sich die Kosten für die Umstellung amortisiert haben. Auch für den Friedhof ist ein Betrag für die Sanierung der Halle sowie die Fertigstellung weiterer wichtiger Anlagen eingestellt. Zum Schluss ist auch unser Sportplatz vermerkt. Hier wäre es von Vorteil, über das ganze Jahr eine sanitäre Einrichtung vorhalten zu können. Auch das Dach des Vereinshauses bedarf einer teilweisen Erneuerung. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass der Haushalt des Kreises noch nicht beschlossen ist und somit auch noch nicht die Höhe der Kreisumlage. Sollte diese in der bisher vorgeschlagenen Höhe festgelegt werden, dann wird es sehr schwierig.

13.12.2016 Gemeinderatssitzung

Der Haushalt für 2017 und der Finanzplan standen nicht zum Beschluss, da der Ausgang der Kreistagssitzung am 21.12.2016 unklar ist. Jedoch wurde vom Bürgermeister ein Haushalt vorgestellt, in welchem die Erhöhung der Kreisumlage bereits eingerechnet war. Ein Haushalt, wie ihn sich keine Gemeinde wünscht. Ob das Blümchen für den runden Geburtstag, die Wartung der Gemeindetechnik oder Instandhaltung der Gemeindewege… An jeder Stelle wurde gekürzt, um im Verwaltungshaushalt auf das nötige Ergebnis zu kommen. Selbst der Erlös aus den KEBT-Aktien ändert laut Bürgermeister an diesem Zustand nichts. Dieser Erlös fließt in den Vermögenshaushalt. Die Gemeinde dürfte sich mit diesem Geld zwar neue Technik kaufen, aber es kann eben nicht für die Instandhaltung der Technik, also im Verwaltungshaushalt verwendet werden. Im Vermögenshaushalt wurden Investitionen in die Technik und Ausrüstung der Feuerwehr, in Gemeindestraßen, Sportplatz, Friedhof, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel, den Bau der Kläranlagen für Kindergarten und Dorfgemeinschaftshaus sowie den Umbau des Kindergartens vorgestellt. Auch der Eigenanteil der Gemeinde für den Radweg nach Mörsdorf sowie nötige Mittel für den Ausbau der Landesstraße fehlten nicht. Insgesamt steht eine Investitionssumme von ca. 350.000€ bis 2019 im Plan. Davon sollen 100.000€ aus Eigenmitteln kommen, 85.000€ aus Fördermitteln für den nötigen Kindergartenumbau sowie 165.000€ aus einem KFW Darlehen.
Nachfolgend wurde vom Bürgermeister der aktuelle Plan für den Umbau des Kindergartens vorgestellt. Der Plan sieht vor, in zwei Bauabschnitten bis Ende 2017 fertig zu sein. Neben der unumgänglichen Kapazitätserweiterung sollen als Nebeneffekt auch die Bedingungen für Kinder und Erzieher wesentlich verbessert werden. So wird es Anstelle der einzigen und unzugänglichen 2m² Toilette nunmehr auf jeder Etage eine Toilette für die Erzieher geben. Die Kinder haben wesentlich mehr Platz und auch die Eltern brauchen sich nicht mehr im Miniatur-Eingangsbereich zu drängeln. Auch das Dach soll laut Plan neue Ziegel erhalten.
Da in Bezug auf den Kindergarten die Zeit drängt, die Sondergenehmigung zu August 2017 ausläuft und entsprechende Anträge zeitnah eingereicht werden müssen, wurde die Planung für die zwei Bauabschnitte beauftragt.

07.12.2016 An den Kreistag

Sehr geehrte Kreistagsmitglieder,
heute findet Ihre Sitzung zum Haushalt unseres Saale-Holzland-Kreises statt, welche maßgeblichen Einfluss auf die Gemeinden des Kreises und auch auf die Gebietsreform haben wird. Entscheiden Sie sich für die Vorlage und damit die Erhöhung der Kreisumlage, dann entscheiden Sie sich für eine Gebietsreform auf dem Rücken der Bürger. Sie würden den Kurs des geringsten Wiederstandes fortsetzen, welcher die zur Verfügung stehenden Mittel für die Gemeinden von 2009 bis heute bereits drastisch reduziert hat.
Viele kleine Gemeinden würden mit der Erhöhung der Kreisumlage in eine Situation gebracht werden, unter welcher kommunale Selbstverwaltung, Initiative und Planung zum Wohle der Bürger nicht mehr möglich ist. Das kann jedoch weder das Ziel einer durchdachten Gebietsreform sein, noch das Ziel der Gegner einer Gebietsreform.
Stimmen Sie bitte gegen die Erhöhung der Kreisumlage!
Sollte es unsere Regierung in Erfurt mit der Reform ehrlich meinen, so sollten dort Entscheidungen zur Entlastung der Kreise und Kommunen getroffen werden. Nicht irgendwann in ferner Zukunft, sondern jetzt. Solche Entscheidungen gilt es einzufordern. Es ist nicht der richtige Weg, den Kleinsten in der Runde kräftig in die Tasche zu fassen, um mehrheitlich die übertragenen Aufgaben des Landes zu finanzieren.
Unsere Gemeinde hat jüngst Steuern, Hebesätze und Gebühren erhöhen müssen. Zudem haben wir die Aufwandsentschädigungen für unseren Gemeinderat auf ein Minimum reduziert. Unser deklariertes Ziel war es, mit den Mehreinnahmen den Haushalt zu stabilisieren und neben anderen zukunftsorientierten Projekten auch die unaufschiebbare Erweiterung des Kindergartens zu finanzieren. Mit einer Erhöhung der Kreisumlage werden uns diese Mehreinnahmen wieder genommen. Bereits heute Abend würden Sie also entscheiden, dass wir ab August 2017 mindestens 8 Kinder nach Hause schicken müssen, dass 8 Familien massive Probleme bekommen werden, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen.
Robin Kusch
Gemeinde Quirla Bürgermeister

18.10.2016 Einwohnerversammlung

Dienstag, 18.10.16, 19:00 Uhr, Waldschlösschen

Einwohnerversammlung

19:00 – 19:45
Gebietsreform
Haben wir eine Wahl … oder … was würde sich in Quirla ändern, wenn freiwillig oder unfreiwillig nach Stadtroda?
Diese und weitere Fragen versucht unser Gast, der Bürgermeister von Stadtroda Klaus Hempel, zu beantworten.
20:00 – 20:30
Ordnungsbehördliche Verordnung für Quirla/Dorna
Bisher galt für uns die Verordnung aus Stadtroda. Diese ist zu Ende 2015 abgelaufen. Vor einer neuen Verordnung möchten wir gern Meinungen zu den Ruhezeiten hören, welche in Quirla/Dorna gelten könnten. Möglichkeiten gibt es viele, solange man nicht zu einem „Wohngebiet“ gehört. In einem solchen ist an Werktagen von 07:00 – 09:00, 13:00 – 15:00 und 17:00 – 22:00 eine Rasensense, Rasentrimmer oder Laubsauger tabu. Ansonsten gilt das Thüringer Feiertagsgesetz, welches an Sonn- und Feiertagen jegliche Ruhestörung verbietet sowie die vom Bund geregelte Nachtruhe an Werktagen von 22:00 – 06:00 bzw. – 07:00 im Winter. Wollen wir uns eine Mittagsruhe gönnen? 13:00 – 15:00 Uhr oder doch nur 12:00 – 13:00 Uhr? Wollen wir Unterschiede zwischen einem Einzel- oder Mehrfamilienhaus machen? Soll der Nachbar in der Woche seinen Rasenmäher gleich um 6 anwerfen und bis 21:59 mähen dürfen? Den Text der alten Verordnung findest Du unten im Anhang.
20:30 – 21:00
Haushalt 2017 in Quirla/Dorna
Wir können keine großen Sprünge machen. Jedoch sollte hier die Gelegenheit ergriffen werden, Dinge in Quirla und Dorna anzusprechen, welche nach persönlicher Meinung überfällig sind, welche möglicherweise eine Gefahrenquelle darstellen oder aus anderen Gründen innerhalb der nächsten 2 Jahre angegangen werden sollten.

08.11.2016 Gemeinderatssitzung

Dienstag, 08.11.16, 19:00 Uhr, Waldschlösschen

Gemeinderatssitzung

Beschluss der Protokolle bisheriger Sitzungen
Diskussion und Beschluss des Verkaufes von KEBT – Aktien der Gemeinde
(Unsere Gemeinde hält Aktien an der KEBT AG – grob gesagt an Thüringer Enerie. In der letzen Aufsichtsratssitzung wurde ein teilweiser Ankauf der Aktien durch die AG beschlossen. Unsere Gemeinde könnte durch den Verkauf wichtige Projekte noch in der uns verbleibenden Zeit als Gemeinde Quirla lösen)
Beschluss überplanmäßige Ausgabe – Umlage Gewerbesteuer
(Ein ziemlich großer Teil der Gewerbesteuer unserer Unternehmen muss an das Land abgeführt werden. Da in diesem Jahr mehr Gewerbesteuer von unseren Unternehmen gezahlt wurde, muss ein größerer Betrag abgeführt werden, welcher im Haushalt nicht geplant war.)
Beschluss über die Ausübung der Option des Verbleibens bei der bisherigen Regelung in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde
(ab 01.01.2017 wäre unsere Gemeinde in Bezug auf verschiedene Einnahmen, so diese 17.500€ im Jahr übersteigen, umsatzsteuerpflichtig. Aus der momentanen Sicht könnte das zu Nachteilen für Zahlungspflichtige und auch für unsere Gemeinde führen. Die Ausübung dieser Option verschiebt den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser neuen Definition im Umsatzsteuergesetz auf das Jahr 2021, kann jedoch jederzeit von uns widerrufen werden)
Diskussion und Vorschlag betreffend der Ruhezeiten in Quirla für die zukünftige Ordnungsbehördliche Verordnung
(Auswertung unserer jüngsten Bürgerbefragung: 34% der abgegebenen Stimmen wollen eine kürzere Ruhezeit, also von 12:00 – 13:00. 14% möchten gar keine Ruhezeiten. 45% möchten die bisherige Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 beibehalten. In Bezug auf die Abendruhe reicht 48% eine Ruhezeit von 20:00 bis 08:00. 34% möchten keine Ruhezeit festgelegt haben. In dem Falle wäre die Zeit von 22:00 – 06:00 bundesgesetzlich festgelegt. 16% hätten gern eine Ruhezeit von 19:00 bis 09:00.)

Zusammenfassung:

Der Gemeinderat schlägt der erfüllenden Gemeinde Stadtroda vor, folgende Ruhezeiten für Quirla in der ordnungsbehördlichen Verordnung festzuhalten:  12:00 – 13:00 / 20:00 – 08:00. Geltungsbereich sind Werktage von Montag bis Samstag. An Feiertagen und Wochenenden gilt das Thüringer Feiertagsgesetz. Weiterhin findet die Maschinenlärmschutzverordnung Anwendung.

Die Option in Verbindung mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird wahrgenommen. Somit gelten bis 2021 die bisherigen Regelungen.

Unsere KEBT Aktion werden zum Verkauf angeboten. Den eventuellen Erlös kann Quirla gut gebrauchen.

Im allgemeinen Teil wurde das Thema Spiegel oder nicht Spiegel im Rührlöffel besprochen. Nach Auswertung der Begehung mit Straßen- und Ordnungsamt sowie der Erörterung anderer Möglichkeiten wurde mehrheitlich beschlossen, den Spiegel nicht zu erwerben und damit auch nicht anzubringen. Die Spenden werden zurückgezahlt und die Gemeinde errichtet bei Genehmigung durch das Straßenamt je vor dem Bereich der Kurve ein Schild „Spielende Kinder“.  Die Errichtung einer Spielstraße ist auf Grund der Gegebenheiten im Rührlöffel nicht möglich.